Das Wichtigste vorab | Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Betroffen sind vor allem drei Bereiche: Chatbots, realistisch wirkende KI-Bilder oder -Videos und Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Die meisten Website- und Social-Media-Texte von Selbstständigen fallen nicht darunter – besonders dann nicht, wenn du sie selbst liest, prüfst und verantwortest. Bußgelder sind für Kleinunternehmen deutlich reduziert. Das Vertrauen deiner Kundschaft ist trotzdem das eigentliche Thema, nicht die Strafe.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026. Bei Unsicherheiten zu deiner konkreten Situation empfehle ich, eine spezialisierte Kanzlei oder deine IHK zu fragen.
Vielleicht hast du in den letzten Wochen etwas von der neuen KI-Kennzeichnungspflicht gehört und dich gefragt, ob du jetzt jeden Instagram-Post und jeden Website-Text mit einem Hinweis versehen musst. Die KI-Kennzeichnungspflicht für Selbstständige klingt auf den ersten Blick nach viel Aufwand – bevor die Sorge größer wird als nötig, schauen wir uns das gemeinsam in Ruhe an. Ähnlich wie bei der Barrierefreiheit, die seit 2025 für Websites Pflicht ist, betrifft auch dieses Gesetz die meisten Selbstständigen deutlich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht überhaupt?
Grundlage ist die EU-KI-Verordnung, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, oft auch AI Act genannt. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ganz ohne ein eigenes deutsches Gesetz dazu. In Kraft ist sie schon seit August 2024, wird aber schrittweise wirksam.
Für dich als Selbstständige sind zwei Zeitpunkte wichtig: Seit Februar 2025 gilt die sogenannte KI-Kompetenzpflicht (Artikel 4) – wer KI beruflich nutzt, sollte ein grundlegendes Verständnis dafür mitbringen, was das Tool eigentlich tut. Seit dem 2. August 2026 gelten nun zusätzlich die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50. Das ist der Teil, der für dein Business im Alltag tatsächlich relevant wird.
Ein Fachbegriff, der dabei auftaucht: der Unterschied zwischen Anbieterin und Betreiberin (also Operator) eines KI-Systems. Anbieterinnen sind die Unternehmen, die ein KI-Tool entwickeln, etwa OpenAI oder Adobe. Als Betreiberin giltst du, wenn du ein bestehendes KI-Tool wie ChatGPT, Midjourney oder Canva-KI beruflich einsetzt – und genau diese Rolle betrifft die meisten von uns.
Was du konkret kennzeichnen musst
Die Kennzeichnungspflicht unterscheidet drei Bereiche, und sie sind unterschiedlich streng.
Chatbots. Setzt du auf deiner Website einen KI-gestützten Chatbot ein, muss von Anfang an erkennbar sein, dass hier eine KI antwortet – direkt im Chatfenster, nicht versteckt in der Datenschutzerklärung.
KI-generierte Bilder, Videos und Audio. Hier greift die Pflicht am strengsten, vor allem bei sogenannten Deepfakes: Inhalten, die täuschend echt wirken und den Eindruck erwecken könnten, eine reale Aufnahme zu sein. Solche Inhalte brauchen eine für Menschen sichtbare Kennzeichnung und, wo möglich, eine maschinenlesbare Markierung über Metadaten. Ein KI-generiertes Icon-Set oder eine gestalterische Illustration fällt in aller Regel nicht darunter – entscheidend ist die Fotorealismus-Frage: Könnte jemand das für ein echtes Foto halten?
Texte. Hier wird es für die meisten von uns am entspanntesten. Die Kennzeichnungspflicht für Texte greift nur, wenn zwei Dinge gleichzeitig zutreffen: Der Text informiert über ein Thema von öffentlichem Interesse – gedacht ist etwa an Gesundheit, Politik, Recht oder gesellschaftlich relevante Fragen –, und es hat keine redaktionelle Prüfung stattgefunden. Ein Website-Text über dein Angebot, eine Produktbeschreibung oder ein Social-Media-Post fällt normalerweise nicht darunter.
(Wenn du tiefer einsteigen möchtest: eRecht24 hat die Kennzeichnungspflicht für Unternehmer ausführlich aufgeschlüsselt – eine gute Anlaufstelle, falls du Details zu deiner konkreten Situation nachlesen willst.)

Die Redaktionsausnahme – dein wichtigster Verbündeter
Für alle, die KI als Schreibhilfe nutzen, ist ein Punkt besonders beruhigend: die sogenannte Redaktionsausnahme. Sie lässt die Kennzeichnungspflicht für Texte komplett entfallen, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat, eine konkrete Person die redaktionelle Verantwortung dafür trägt und dieser Prozess nachvollziehbar ist.
Übersetzt in deinen Alltag: Wenn du dir von einem KI-Tool einen ersten Entwurf für deinen Blogartikel oder deine Newsletter-Ausgabe erstellen lässt, ihn anschließend selbst liest, überarbeitest, auf Richtigkeit prüfst und unter deinem Namen veröffentlichst, greift die Kennzeichnungspflicht nicht. Genau das ist ohnehin der Workflow, den ich dir für Website-Texte immer empfehle: KI als Ausgangspunkt, deine eigene Prüfung und Stimme als letzter Schritt. Wer KI-Texte dagegen ungeprüft eins zu eins veröffentlicht, hat vermutlich ohnehin ein größeres Problem als die Kennzeichnungspflicht.
Was bei Verstößen passiert
In der Theorie klingen die Strafen dramatisch: Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Größenordnung ist allerdings auf große Unternehmen zugeschnitten. Für kleine Unternehmen und Selbstständige gibt es deutliche Erleichterungen – die Bußgelder sind für Kleinunternehmen um bis zu 75 Prozent reduziert. Der Fokus der Aufsichtsbehörden liegt aktuell auf systematischen Verstößen großer Plattformen, nicht auf einzelnen Selbstständigen.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema nicht komplett zu ignorieren. Denn neben dem Bußgeld steht ein zweiter Punkt, der für dich als Marke eigentlich wichtiger ist: Vertrauen. Wer bei der KI-Nutzung transparent ist und einen sauberen Prozess hat, verliert bei diesem Thema nichts – im Gegenteil.
Deine Checkliste zur KI-Kennzeichnungspflicht als Selbstständige
- Bestandsaufnahme: Wo setzt du KI überhaupt ein – Texterstellung, Bildgestaltung, Social Media, vielleicht ein Chatbot?
- Chatbot kennzeichnen, falls du einen einsetzt: ein klarer, sichtbarer Hinweis im Chatfenster genügt.
- Bildworkflow prüfen: Nutzt du fotorealistische KI-Bilder, ergänze im Zweifel einen kurzen Hinweis in der Bildunterschrift.
- Redaktionsprozess für Texte kurz festhalten: KI-Entwurf, eigene inhaltliche Prüfung, Freigabe durch dich – das genügt, um die Redaktionsausnahme zu aktivieren.
- Bestehende Kennzeichnungen stehen lassen: Setzt ein KI-Tool automatisch ein Wasserzeichen oder Metadaten, entferne es nicht.
FAQ: KI-Kennzeichnungspflicht für Selbstständige
Muss ich jeden Text kennzeichnen, den ich mit ChatGPT vorbereite?
Nein. Solange du den Text selbst liest, prüfst und verantwortest, greift die Redaktionsausnahme – unabhängig davon, ob es um deine Website, deinen Newsletter oder Social Media geht. Wie du KI sinnvoll als Schreibhilfe einsetzt, hab ich dir hier zusammengefasst.
Was ist mit KI-generierten Bildern auf Instagram oder meiner Website?
Relevant wird es, wenn ein Bild fotorealistisch wirkt und mit einer echten Aufnahme verwechselt werden könnte. Ein gestaltetes Canva-Element oder eine erkennbare Illustration fällt in aller Regel nicht darunter.
Betrifft mich das als Kleinunternehmerin oder Solo-Selbstständige überhaupt?
Ja, das Gesetz gilt größenunabhängig. Praktisch gesehen ist das Risiko für Solo-Selbstständige aber überschaubar: reduzierte Bußgelder, und der Prüf-Fokus liegt derzeit woanders.
Muss ich jetzt ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung um KI-Hinweise ergänzen?
Nein, das ist ein anderes Thema. Die Kennzeichnungspflicht verlangt einen sichtbaren Hinweis dort, wo der KI-Inhalt selbst auftaucht – nicht in den rechtlichen Pflichttexten.
Ändert das etwas an deiner grundsätzlichen Haltung zu KI?
Nein. Meine Haltung dazu bleibt dieselbe: KI ist ein Werkzeug, kein Ersatz für die Entscheidungen davor und danach. Die Kennzeichnungspflicht macht diesen Gedanken eigentlich nur amtlich – Technik wird leichter, die eigene redaktionelle Verantwortung bleibt.
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Fazit: KI-Kennzeichnungspflicht für Selbstständige entspannt angehen
Am Ende läuft die KI-Kennzeichnungspflicht für Selbstständige auf drei Dinge hinaus: einen Chatbot kennzeichnen, falls vorhanden, bei fotorealistischen KI-Bildern transparent sein, und bei Texten einen Prozess haben, in dem du selbst das letzte Wort hast. Wenn du ohnehin so arbeitest – KI als Ausgangspunkt, deine eigene Stimme als Ergebnis –, ändert sich für dich im Alltag wenig.
Und genau dieser letzte Schritt, die eigene Stimme zu finden und einen Text wirklich zu deinem zu machen, ist auch das Thema meines Workbooks „Website Texte schreiben". Es hilft dir, aus einem ersten Entwurf – ob von dir oder von einer KI – einen Text zu machen, der wirklich nach dir klingt.

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